Regeländerungen für die neue Saison 2024/25

Im Zuge der Sommerschulung wurden in altbewährter Art und Weise von Manuel Baumann die wichtigsten Regeländerungen für die neue Saison vorgestellt. Hier nochmal in aller Kürze zusammengefasst: (Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.)

  • Jedes Team muss einen Kapitän mit einer entsprechenden Armbinde haben. Er muss im OSB entsprechend eingetragen sein. (Anmerkung: Diese Regelung war im SFV bereits üblich. Sie hat nun Einzug ins Regelwerk gefunden.)
  • Handschuhe für den Tormann sind ins Regelwerk aufgenommen worden.
  • Für die Größe und Zweckdienlichkeit der Schienbeinschoner sind die Spieler selbst verantwortlich. Die Kontrolle darüber, dass Schienbeinschoner getragen werden, bleibt beim Schiedsrichter und seinem Team.
  • Trageweise der Stutzen:
    • Der Stutzen hat den Schienbeinschoner zu bedecken.
    • Er muss dabei gem. ÖFB-Rundschreiben mindestens bis zur Mitte der Wade hochgezogen sein.
    • Andersfärbige Socken/Stutzen sind nach wie vor mit Klebebändern in der Farbe der Socken/Stutzen abzukleben. Ein kleiner Rest von andersfärbigen Socken/Stutzen, der evtl. vom Rand des Schuhs bis zum Knöchel reicht, wird toleriert.
    • Socken/Stutzen, die im Wadenbereich aufgeschnitten werden oder sind oder Socken/Stutzen mit bestimmungsgemäßen Löchern, werden toleriert, solange das „Gesamt-Erscheinungsbild“ nicht beeinträchtigt und eine klare Unterscheidbarkeit gegeben ist.

entnommen aus: ÖFB-Rundschreiben 2/2024-2025 vom 15.06.2024

  • Handspielbewertung im Strafraum:
    • Bei „unabsichtlichem Handspiel“ im Strafraum durch einen Spieler der verteidigenden Mannschaft (ausgenommen Tormann) und mit Strafstoß als Spielfortsetzung ist wie folgt zu entscheiden:
      • bei Torchancenverhinderung: GELBE Karte
      • bei Verhinderung eines aussichtsreichen Angriffs: KEINE KARTE
    • Bei „absichtlichem Handspiel“ im Strafraum durch einen Spieler der verteidigenden Mannschaft (ausgenommen Tormann) und mit Strafstoß als Spielfortsetzung ist wie folgt zu entscheiden:
      • bei Torchancenverhinderung: ROTE Karte
      • bei Verhinderung eines aussichtsreichen Angriffs: GELBE KARTE

Die Unterscheidung zwischen Absichtlichkeit und Unabsichtlichkeit eines strafbaren Handspiels im Strafraum ist für die Disziplinarmaßnahme daher entscheidend!

Absichtlichkeit:

  • Der Arm/die Hand bewegt sich zum Ball

Unabsichtlichkeit:

  • Unnatürliche Körpervergrößerung: Die Körpervergrößerung kann dabei NICHT durch die natürliche Bewegung erklärt oder gerechtfertigt werden! Der Spieler nimmt das Risiko in Kauf. Es ist strafbar.

STRAFSTOSS:

    • Ballauflage: Der Ball muss nicht mehr mittig auf dem Elfmeterpunkt liegen. Es genügt, wenn ein Teil des Balles die Mitte des Elfmeterpunkts berührt oder überragt.
    • Zu frühes Eindringen von Mitspielern wird nur mehr strafbar, wenn dadurch der Schütze oder der Tormann beeinflusst wird, z.B. durch Spielen des abgewehrten Balles oder durch einen geführten Zweikampf.

BLAUE KARTE im Nachwuchs: NUR IM JUGENDFUSSBALL:

Nach Beendigung der Zeitstrafe muss eine Spielunterbrechung vorliegen, bevor der Spieler auf ein Zeichen des Schiedsrichters wieder am Spiel teilnehmen darf! Mit anderen Worten: Das bisher übliche „Hereinwinken“ nach Ablauf der 10-Minuten-Zeitstrafe ist so nicht mehr erlaubt!

Bitte, diese Änderungen unbedingt ab 1.Juli 2024 konsequent umsetzen!

Gut Pfiff wünscht Euch der neue Regelreferent Adi Oberwimmer!

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