VAR oder nicht?!

Kaum etwas wird in den letzten Wochen in der Bundesliga öfter in Frage gestellt als der VAR (Video Assistant Referee).
Doch welche Vorgaben hat der VAR eigentlich. Wann soll/muss der Videoschiedsrichter eigentlich eingreifen und was darf er entscheiden. Dies ist im VAR-Protokoll des IFAB klar geregelt.

Der VAR darf nur dann eingreifen, wenn eine KLARE und EINDEUTIGE FEHLENTSCHEIDUNG des Schiedsrichters vorliegt. Das heißt im Klartext, dass der VAR nicht dafür da ist Entscheidungen des Schiedsrichters zu verbessern, sondern nur klare Fehlentscheidungen zu korrigieren.
Liegt also eine Entscheidung des Schiedsrichters im Interpretationsspielraum des Regelbuches, greift der VAR nicht ein.

Ein Beispiel: Ein Stürmer läuft in den Strafraum. Der Verteidiger läuft ihm entgegen und trifft den Stürmer leicht unten am Fuß. Der Stürmer kommt aus dem Tritt und geht zu Boden. Der SR entscheidet auf Strafstoß.
Nun überprüft der VAR diese Situation (Strafstoß) standardmäßig und fragt den Schiedsrichter über Funk, welches Vergehen er geahndet hat. Der VAR stellt fest, dass es einen Kontakt im Strafraum gegeben hat und der Schiedsrichter am Feld hat diesen wahrgenommen und geahndet. Auch wenn der Kontakt nur leicht war, hat der Schiedsrichter im Sinne der Spielregeln entschieden und der VAR greift NICHT ein.

Bei welchen Situationen darf der VAR eingreifen:

  1. Tor oder nicht Tor – auch Abseitsentscheidungen / Foulentscheidungen vor einer Torerzielung
  2. Situationen im Strafraum
  3. Situationen mit Roter Karte oder fehlender Roter Karte
  4. falsche Spieler Identifikation

Trotz aller Vorgaben und Regelungen wird es weiter Diskussionen rund um die Entscheidungen des Schiedsrichters und des VAR geben. Das ist aber auch gut so, denn was wäre unser Fußball ohne Emotionen!

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